Das Girokonto auf Guthabenbasis
Wenn von einem so genannten Jedermann Konto die Rede ist, weiß kaum jemand, was damit gemeint ist. Bezeichnet man dieses jedoch als Girokonto auf Guthabenbasis, so fällt der Groschen doch recht schnell. Im Grunde bedeutet dies nämlich nichts anderes, als dass man ein Konto ohne Dispositionskredit führt und auch keine geduldete Überziehung seitens der Bank erfolgt. Man kann also wirklich nur über das tatsächlich auf dem Konto befindliche Geld verfügen.
Diese Girokonto auf Guthabenbasis wird vor allen Dingen für all jene Menschen angeboten, die ihr Konto von der Bank gekündigt bekommen haben. Dies wiederum geschieht oft dann, wenn man sich verschuldet hat und das Konto einmal oder auch bereits mehrfach von den entsprechenden Gläubigern gepfändet wurde. Dann weigern sich die meisten Banken diesen Kunden noch einmal ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Vater Staat sah dies als ungerechtfertigt an und wollte daraufhin ein Gesetz erlassen, welches es vorschrieb, dass jede Bank jedem Kunden zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen müsse. Die Banken wollten jedoch nicht an dieses Gesetz gebunden werden und gingen von daher auf eine Selbstverpflichtung ein, die aber im Grunde dasselbe besagt. Grundsätzlich versuchen die Banken aber dennoch, den Zahlungsunwilligen oder Zahlungsunfähigen die Eröffnung eines solchen Kontos zu verweigern. In diesen Fällen sollte man sie einmal direkt darauf ansprechen und man erhält mit Sicherheit sein Girokonto auf Guthabenbasis innerhalb kürzester Zeit.
Aber nicht nur säumigen Zahlern muss ein solches Konto eingerichtet werden. Oftmals werden Girokonten auf Guthabenbasis auch für Minderjährige eingerichtet. Dabei bietet das Konto den Vorteil, dass die Kinder sich bereits an die üblichen Zahlungsweisen unserer heutigen Welt gewöhnen können. Sie haben mit dem Konto alle Freiheiten, können jederzeit Bargeld am Automaten abheben und genauso gut mit der Karte bezahlen. Allerdings können sie hierbei nur über das tatsächlich vorhandene Geld verfügen und nicht ins Minus geraten. Ebenfalls ist es möglich, dass die Eltern ein bestimmtes Limit festsetzen, welches den Kindern monatlich zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus gehende Zahlungen oder Barauszahlungen sind dann nicht mehr möglich.
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