Das Girokonto für Schüler ist in der Regel kostenfrei
Immer mehr Schüler nehmen einen Nebenjob an, um sich ihr Taschengeld entsprechend aufzubessern. Dabei ist es natürlich nötig, auch ein eigenes Girokonto zu besitzen, auf welches das Einkommen dann entsprechend gezahlt werden kann.
Die Banken bieten deshalb heute auch schon spezielle Girokonten für Schüler an. Diese sind in der Regel kostenfrei, das heißt, es müssen keinerlei Gebühren, wie sonst üblich, bezahlt werden. Allerdings gewähren die Banken auf den Girokonten für Schüler auch keinen Dispositionskredit. Dies ist schon deshalb so, weil es rein rechtlich nicht gestattet ist, Kredite an Minderjährige zu vergeben. Mit der kostenfreien Kontoführung spekulieren die Banken hingegen darauf, sich die jungen Bankkunden von morgen bereits heute zu sichern. Zudem zahlen sie oft noch Zinsen auf das Guthaben, welches auf dem Girokonto für Schüler besteht. Grundsätzlich kann ein Schüler aber ein solches Konto nicht selbst eröffnen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen dem zustimmen. Sie müssen ebenfalls mit ihrer Unterschrift die Kontoeröffnung bestätigen. Dabei können sie bestimmte Regelungen mit der Bank vereinbaren. So können die Eltern beispielsweise sagen, dass nur ein bestimmter monatlicher Betrag vom Konto abgehoben werden darf. Wurde dieser erreicht, so darf die Bank keine weiteren Gelder mehr auszahlen, auch wenn sich noch ein Guthaben auf dem Konto befindet.
Das Girokonto für Schüler eignet sich aber nicht nur für diejenigen, die einem Nebenjob nachgehen. Auch „arbeitslose“ Schüler sollten ab einem gewissen Alter ein solches Konto erhalten. Das Taschengeld könnten die Eltern beispielsweise auf das Konto überweisen, statt es dem Kind bar in die Hand zu geben. Der Vorteil dabei liegt klar auf der Hand: Die Kinder lernen bereits frühzeitig, ein Konto zu führen und mit den bargeldlosen Zahlungsmitteln, die heute gang und gäbe sind, umzugehen. Bei einem Girokonto für Schüler ist dabei nahezu alles möglich, was auch für ein normales Girokonto gilt. Man kann Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten, Lastschriften veranlassen, auch mit der Karte bezahlen. Hier gilt allerdings die Einschränkung, dass der Schüler nur mit dem PIN Verfahren zahlen kann, jedoch nicht mit Unterschrift. Denn bei dieser wird nicht überprüft, ob das Konto gedeckt ist.
|