Das Konto in der Schweiz bietet viele Vorteile
Immer mehr Menschen entscheiden sich heutzutage für ein Konto im Ausland. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. An erster Stelle ist aber sicher die deutsche Gesetzeslage zu nennen. Denn mittlerweile ist das Bankgeheimnis in Deutschland fast nichts mehr wert. Im Gegenteil, viele Menschen fürchten um ihr Erspartes und die Diskretion der Banken. Auf Anfrage der Behörden müssen die Banken diesen nämlich Einsicht in die einzelnen Konten gewähren. Problemlos können dabei die Stammdaten der Kunden eingesehen werden. Unter Umständen sind sogar die Umsätze auf dem Konto nachzuvollziehen.
Wer sich davor schützen will und dem Finanzamt und dem Staat eben keinen Zugriff auf seine Vermögenslage geben will, dem bleibt nur eines: Ein Konto im Ausland eröffnen. Das Konto in der Schweiz ist dabei noch immer am beliebtesten, einfach schon deshalb, weil die Schweiz für ihre Neutralität und Unabhängigkeit bekannt ist.
Dabei können Schweizer Konten auch problemlos in Euro geführt werden. Wichtig ist, dass man sich zunächst einmal informiert, was ein Konto Schweiz überhaupt kostet. Auch hier unterscheiden sich die Preise zwischen den einzelnen Banken teils drastisch. Ferner ist es aber auch wichtig, sich zu überlegen, wie man das Geld auf das Schweizer Konto einzahlt. Will man, dass das Finanzamt nichts vom Schweizer Konto erfährt, so bleibt einem hier nur die Bareinzahlung in der Schweiz übrig. Das heißt, man hebt das Geld vom deutschen Konto ab und zahlt es in der Schweiz ein. Hierbei sind jedoch bestimmte Höchstgrenzen zu beachten, denn es darf kein Bargeld in unbegrenzter Menge aus Deutschland aus- bzw. in die Schweiz eingeführt werden.
Überweist man das Geld hingegen von einem deutschen auf ein Schweizer Konto, so wird das Finanzamt im Rahmen der Kontendurchleuchtung in Deutschland schnell von dem Schweizer Konto erfahren. Was jedoch hierauf geschieht, das kann das Finanzamt nicht mehr einsehen. Denn die Schweizer Banken schreiben das Bankgeheimnis noch groß. Behörden erhalten nur Einblick in die Konten, wenn ein berechtigter Verdacht auf eine Straftat besteht. Sollte nun aber der deutsche Fiskus Verdacht auf Steuerhinterziehung anmelden und von daher die Schweizer Konten überprüfen wollen, so muss man auch davon ausgehen, dass dies nicht möglich ist. Denn die Steuerhinterziehung stellt in der Schweiz keine Straftat dar, sodass hier auch kein Zugriff auf die Konten gewährt wird.
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