Dienstag, 16. April 2024 - Blog rund um das Thema Girokonto
Ein gemeinsames Konto eröffnen und dennoch unabhängig bleiben
 
 
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Ein gemeinsames Konto eröffnen und dennoch unabhängig bleiben

Immer mehr Paare entscheiden sich dazu, ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Doch ist dies wirklich immer sinnvoll? Diese Frage sollte jeder für sich selbst beantworten. Man sollte dabei jedoch auch einige Dinge beachten. Zum einen gibt es Konten, bei denen beide Partner nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Das heißt, nur wenn beide Partner zum Beispiel Geld abheben wollen, ist dies möglich. Bei einem solchen Konto kann man auch nicht mit der Karte bezahlen, da dabei ja nur ein Partner alleine verfügen würde. Deshalb sind diese Konten heute auch kaum noch zu finden.



Die Konten, bei denen jeder Partner auch alleine berechtigt ist, Gelder abzuheben usw. sind deshalb die Regel. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Ist zum Beispiel einer der Partner hoch verschuldet, so kann es schnell passieren, dass die Gläubiger auch das gemeinsame Konto pfänden. In diesen Fällen kommen beide Partner nicht mehr an das Guthaben auf dem Konto heran. Genau dies haben aber auch viele Paare erkannt und sich deshalb entschieden, sowohl ein gemeinsames Konto zu führen, als auch jeder eines für sich zu führen. Dabei lassen sich die Partner ihr Gehalt oder Arbeitslosengeld usw. auf das eigene, persönliche Konto, bei dem nur sie selbst verfügungsberechtigt sind, überweisen. Mit Hilfe eines Dauerauftrags wird dann von jedem Partner ein bestimmter Betrag auf das gemeinsame Konto überwiesen. Von dort gehen alle gemeinschaftlichen Ausgaben wie etwa Miete, Strom oder Telefon ab. Andererseits behält sich jeder der Partner noch ein Taschengeld auf seinem eigenen Konto. Dies bietet den Vorteil finanzieller Unabhängigkeit, sowie die Möglichkeit dem Partner vielleicht einmal ein Geschenk zu machen, ohne dass dieser gleich die Kosten auf dem gemeinsamen Konto sehen kann.



Speziell Frauen befürworten diese Kombination zwischen eigenem und gemeinsamen Konto, weil sie sich dadurch weniger abhängig vom Einkommen des Mannes fühlen. Auch bietet die Variante die Möglichkeit, im Falle einer Trennung eben nicht mehr auf das gemeinsame Konto zu überweisen. Keiner der Partner kann dann das gemeinsame Konto leer räumen, wie es leider immer wieder vorkommt.

Wichtig ist, dass man ein gemeinsames Konto auch nur gemeinsam eröffnen kann. Das Konto läuft auf die Namen beider Partner und der Vertrag muss deshalb auch von beiden unterzeichnet werden.
 
 
 
Kommentare:
 
12.07.2010 - 18:17 von Stephan Biermann
 
Ein guter Ansatz des Kontos für Paare, weil es wohl in der Vergangenheit verärgerte Kunden gab, die sich bei der Bank beschwert haben, wie es denn sein könne, dass das Konto vom Ehemann leergeräumt ist und dieser nach Dubai oder Neuseeland ausgewandert ist...
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