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Ein Konto auf Guthabenbasis ist für Jedermann möglich
 
 
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Ein Konto auf Guthabenbasis ist für Jedermann möglich

Von einem Konto auf Guthabenbasis hat sicher mittlerweile jeder schon einmal gehört. Doch was versteht man darunter genau? Im Grunde ist es ganz einfach. Das Konto kann nur im Guthaben geführt werden, erhält also keinen Dispositionskredit. In der Regel werden alle Konten für Minderjährige nur auf Guthabenbasis angeboten. Sie dürfen ihr Konto keinesfalls überziehen. Aber auch Personen, die bereits bei der Schufa bekannt sind, können keinen Dispositionskredit erhalten. Die Banken haben hier zu Recht die Sorge, dass der Dispo nicht mehr ausgeglichen werden kann.



Gerade Schuldner, denen das Konto bereits einmal gepfändet wurde, bekommen dieses häufig von ihrer Bank gekündigt. Dennoch benötigen sie natürlich schnellstmöglich ein neues Konto, damit ihre Einnahmen und Ausgaben wieder bargeldlos ablaufen können. Es folgt also der Weg zu einer Bank, um ein Konto zu eröffnen. Diese prüft regelmäßig bei solchen Anträgen, wie die Schufa Auskunft aussieht. Dabei wird bei schlechten Schufa Auskünften das neue Girokonto von der Bank oftmals verwehrt. Doch Kunden sollten das nicht so einfach hinnehmen, sondern sich dagegen wehren. Denn die Banken sind eine Selbstverpflichtung eingegangen, dass sie jedem Bürger zumindest ein Konto auf Guthabenbasis einrichten müssen. Sie gehen damit keinerlei Risiko ein, da sie das Konto des jeweiligen Kunden ja nur verwalten und ihm kein Geld leihen. Dennoch halten sich auch heute noch nicht alle Banken an diese Selbstverpflichtung. Lehnt die Bank das Konto auf Guthabenbasis also ab, so sollte der Kunde sie direkt auf die Selbstverpflichtung hinweisen. Geschieht dann immer noch nichts, kann man auch mit rechtlichen Schritten drohen, wobei wohl die meisten Banken einknicken werden.



Eine Beschwerde bei den Verbraucherzentralen kann dabei ebenfalls hilfreich sein. Doch bevor man sich nervlich aufreibt, ist es wohl sinnvoller, doch einfach bei einer anderen Bank einen Antrag auf ein Konto auf Guthabenbasis zu stellen. Grundsätzlich muss sich aber niemand die Verwehrung eines solchen Kontos gefallen lassen und sollte sich gegen diese Schikanen der Bank wehren.
 
 
 
Kommentare:
 
03.08.2014 - 06:06 von Knoll, Ines
 
Gesetze und Selbstverpflichtungen sind Makulatur für die Banken, wie sich wieder mal an dem Beispiel der Raiffeisenbank Hallertau eG und der Hypovereinsbank zeigt. Mein Mann wollte sein Konto in ein P-Konto wandeln, was der Gesetzgeber zum Schutz so vorsieht - wohlbemerkt es war nur ein Guthabenkonto.

Die Raiffeisenbank hat daraufhin das Internetbanking und seine EC-Karte gesperrt - jegliche Buchungen wurden zurückgegeben und auch noch mit 5,- € Bankgebühren belegt, die mein Mann zu tragen hat. Wir haben dann das Gehalt auf mein Konto überweisen lassen - mein Mann ist dort verfügungsberechtigt und hat eine eigene EC-Karte.

Daraufhin hat diese Bank auch mein Konto geschlossen und ich konnte nicht über meine Rente verfügen - das Gehalt meines Mannes wurde zurückgegeben und ich wurde mit Rückgabegebühren belegt - für jede Rückgabe 5,-€ - obwohl wir sie nicht zu verantworten haben. Aufgrund meiner Beschwerde, wurde mir Kontomissbrauch und Geldwäsche vorgeworfen und ich wurde gezwungen mein Konto umzuschreiben, so dass es jetzt auf Eheleute lautet.

Jetzt verweigern sie auch mir das Internetbanking. Ein anderes Konto auf Guthabenbasis wurde meinem Mann bei der Hypovereinsbank verweigert - ich habe auf die Selbstverpflichtung und die Werbung im Internet hingewiesen - meine Erkenntnis lautet - Banken achten keine Gesetze, sogenannte Selbstverpflichtungen sind Makulatur. Ich werde jetzt einen Rechtsanwalt einschalten und dieses Verhalten schonungslos öffentlich machen.
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