Ein Konto eröffnen - wie das funktioniert
Jeder Mensch benötigt heute ein eigenes Konto. Denn ohne dieses kann man fast nirgends mehr Gelder erhalten oder auch Rechnungen bezahlen. Schuld daran ist der massive Vormarsch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Ob Miete, Strom, Telefon, Lohn oder Gehalt – alle Zahlungen laufen heute eigentlich nur noch über ein Konto. Deshalb beschließen auch die meisten Eltern, ihre Kinder schon frühzeitig, etwa ab dem 14. oder 15. Lebensjahr mit dem eigenen Konto auszustatten. So sollen sie schneller lernen, wie man ein Konto eigentlich führt.
Wird das Kind dann erwachsen und möchte evtl. die Bank wechseln, so muss es ein neues Konto eröffnen. Dies stellen sich die meisten Menschen als ungeheuer aufwändig und schwierig vor, dabei ist es das eigentlich gar nicht. Sobald man sich für eine Bank entschieden hat, nimmt man einfach Kontakt zu ihr auf. Handelt es sich um eine Bank vor Ort, so kann man dort direkt vorstellig werden und um einen Termin mit einem Bankangestellten bitten. Hat man sich für eine der Direktbanken entschieden, so greift das Post-Ident-Verfahren für die Kontoeröffnung. Grundsätzlich benötigt man für jede Kontoeröffnung den Personalausweis. Diesen wird die Bank, oder beim Post-Ident-Verfahren, die deutsche Post überprüfen. Weiterhin muss man fast immer auch der Abfrage der eigenen Schufa zustimmen. Hierfür wird einem ein Formular vorgelegt, bei dem man Namen, Adresse usw. angibt und die Schufa Klausel unterschreiben muss. Das war schon alles, was bei der Kontoeröffnung zu beachten ist.
Zusätzlich kann man natürlich noch weitere Vereinbarungen mit der Bank treffen. Etwa, wenn ein Dispositionskredit gewünscht wird, muss man dies mitteilen. Hierfür wird die Bank jedoch noch einige aktuelle Gehaltsnachweise anfordern, um zu prüfen, ob sie diesen Dispo, wie er im Volksmund genannt wird, auch in der gewünschten Höhe genehmigen kann. Weiterhin sollte man überlegen, ob noch eine weitere Person Zugriff auf das Konto erhalten soll. So werden Eltern oft ihre Kinder zur Unterschrift berechtigen und umgekehrt. Damit kann der jeweilige Kontobevollmächtigte ebenfalls über das Konto verfügen, falls dem eigentlichen Kontoinhaber einmal etwas zustoßen sollte. Auch der Kontobevollmächtigte muss dabei seinen Personalausweis vorlegen. Zusätzlich wird eine Unterschriftsprobe von Kontoinhaber und Bevollmächtigtem verlangt. Alle weiteren Formalitäten sind dann die Sache der Bank, die schriftlich in den meisten Fällen noch einmal über die Kontoeröffnung informiert. Zusätzlich wird dann auch eine EC Karte per Post versandt, sowie die zugehörige PIN.
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