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Girokonto trotz Schufa erhalten
Zunehmend mehr Menschen in Deutschland geraten in die Schuldenfalle. Eintragungen bei der Schufa sind dabei längst keine Seltenheit mehr. Immer häufiger wird den Schuldnern dann auch das Konto gesperrt, sodass man die Schulden nicht einmal mehr vor der eigenen Bank geheim halten kann. Banken reagieren jedoch allergisch auf solche Kontensperrungen. Denn das stetige Schließen bzw. Einfrieren des Kontos sowie das wieder Freimachen nimmt doch eine Menge Zeit in Anspruch und ist entsprechend auch mit höherem Aufwand für die Bank verbunden. Deshalb kündigen die Banken oft auch gesperrte Konten.
Das Problem für den Kunden: Er steht nun ohne Konto da, benötigt ein solches aber, um sein Gehalt oder das Arbeitslosengeld in Empfang zu nehmen, Miete, Telefon oder Strom zahlen zu können. Dann heißt es, sich schleunigst eine neue Bank und ein neues Konto zu suchen. Doch bei jeder Kontoeröffnung wird auch die Schufa abgefragt und damit sieht auch die neue Bank schnell, dass es sich hier um einen eher ungeliebten Kunden handelt. Viele Banken verweigern dann auch die Eröffnung eines Girokontos. Doch dies ist nicht rechtens. Denn Banken und Sparkassen sind eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, die besagt, dass jedermann ein Konto zusteht. Das so genannten Konto für Jedermann entstand. Dabei handelt es sich um ein Girokonto, welches ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Eine Überziehung oder ein Dispo ist dabei nicht möglich. So läuft die Bank keine Gefahr, dass der Kunde ihr Geld schulden wird und der Kunde kann sich nicht noch weiter in die Schuldenfalle verstricken.
Trotzdem die Banken also diese Verpflichtung eingegangen sind, weigern sie sich häufig noch, ein solches Konto auch einzurichten. Wer von einer Bank abgelehnt wird, sollte deshalb die Bank direkt auf diese Verpflichtung ansprechen. Wird auch dann nicht reagiert, kann man auch mit rechtlichen Schritten drohen. Spätestens dann sollten die Banken jedoch darauf eingehen und das Konto entsprechend einrichten.
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