Jeder hat das Recht auf Girokonto - zumindest theoretisch
Die meisten Menschen verfügen schon von früher Jugend an, spätestens aber mit Beginn der Ausbildung über ein eigenes Girokonto. Dies ist auch unbedingt nötig, da sämtliche Einkünfte und Ausgaben heute zum Großteil bargeldlos transferiert werden. Doch was ist eigentlich, wenn man einmal in die Schuldenfalle geraten ist und dadurch eventuell sogar das Konto einmal gepfändet wurde? Die Banken kündigen dem Kunden dann gerne das Konto, weil es für sie einen größeren Aufwand bedeutet, das Konto wieder frei zu machen, falls es einmal gesperrt wurde. Aus Angst vor weiteren Pfändungen und einer unzureichenden Bonität der Kunden beendet man die Geschäftsbeziehung dann lieber gleich ganz.
Der Kunde ist nun der Geschädigte, denn er muss sich schnellstens auf die Suche nach einem neuen Girokonto machen, was sich allerdings in der Praxis als schwierig heraus stellt. Denn bei der Beantragung eines Girokontos erfolgt in der Regel auch immer eine Prüfung der Schufa. Weist diese negative Einträge auf, so erhält man auch in der Regel eine Absage von den Banken. Denn diese befürchten einen erhöhten Aufwand, ein ständig überzogenes Konto usw. Dass dem nicht so sein darf, hat der Gesetzgeber schon vor Jahren verstanden. Daraufhin sollte nun ein Gesetz verabschiedet werden, welches besagt, dass ein jeder Bürger in Deutschland ein Recht auf ein Girokonto, zumindest auf Guthabenbasis hat. Allerdings waren die Banken gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes und legten daher eine freiwillige Selbstverpflichtung auf. In dieser verpflichten sie sich, einem jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Das heißt, laut dieser Regelung hat jeder das Anrecht auf ein Girokonto.
Sollte die Bank einen Antrag dennoch abweisen, so sollte man sie direkt daraufhin ansprechen und entsprechend auf die Selbstverpflichtung verweisen. Wenn die Bank auch dann noch nicht dem Antrag statt gibt, sollte man sich eventuell Rechtsbeirat holen oder sich notfalls auch an eine andere Bank wenden.
Das Girokonto auf Guthabenbasis besagt dabei, dass bei diesem Konto kein Dispositionskredit gewährt wird. Der Kontoinhaber kann also gar nicht ins Minus rutschen, sodass die Bank dadurch eine höhere Sicherheit erhält.
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