Unterschiede zwischen Girokonto schufafrei und Girokonto trotz Schufa
Immer wieder hört man von einem so genannten Girokonto schufafrei. Dieses ist jedoch keinesfalls mit dem Girokonto trotz negativer Schufa zu verwechseln. Denn bei ersterem muss man immer auch davon ausgehen, dass überhaupt keine Abfrage bei der Schufa stattfindet. Bei einem Girokonto trotz Schufa wird hingegen ganz normal die Abfrage bei der Schufa gestellt. Diese Konten werden bei negativen Schufa Einträgen in der Regel ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Der Kontoinhaber erhält also auch keinen Dispositionskredit, sondern erhält hier nur die Möglichkeit über das Guthaben auf dem Konto zu verfügen und mit diesem am üblichen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Bei einem schufafreien Girokonto hingegen findet die Abfrage nicht statt. Solche Konten sind aber in der Regel nur im Ausland zu erhalten. Denn ausländische Banken arbeiten oft ohnehin nicht mit der Schufa zusammen, sondern legen mehr Wert auf ein regelmäßiges Einkommen des jeweiligen Antragstellers. Mittlerweile finden sich vor allen Dingen im World Wide Web zahllose Anbieter solcher schufafreien Girokonten. Doch diese sind durchaus mit Vorsicht zu genießen, denn zahlreiche schwarze Schafe tummeln sich in dieser Branche. Sie bieten solche schufafreien Konten an, haben jedoch gar nicht die notwendigen Berechtigungen, um derartige Geschäfte auch tatsächlich vermitteln bzw. abschließen zu dürfen. Häufig wird auch eine Liste mit Banken zum kostenpflichtigen Faxabruf angeboten. Diese Banken sollen dann solche schufafreien Girokonten anbieten. Allerdings kann man die Angebote auch so im Internet finden, sodass die Ausgabe eher eine Abzocke als alles andere darstellt.
Ein schufafreies Girokonto eignet sich deshalb eher für Anleger, die ohnehin Interesse daran haben, ein Konto im Ausland zu eröffnen, damit die deutschen Behörden dieses nicht durchleuchten können. Denn im Ausland haben die deutschen Ämter kaum eine Chance, Zugriff auf die Konten zu erhalten. Diese werden vielmehr anonym geführt und können nur sehr selten von Dritten eingesehen werden. Dazu muss schon ein Straftatbestand oder ein Verdacht auf einen solchen vorliegen. Und die deutschen Behörden müssen erst einmal um Amtshilfe im Ausland bitten.
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