Freitag, 11. Oktober 2024 - Blog rund um das Thema Girokonto
Wann man beim Kontenwechsel das alte Konto auflösen sollte
 
 
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Wann man beim Kontenwechsel das alte Konto auflösen sollte

Viele Personen, die heute noch Gebühren für die Führung ihres Girokontos zahlen, sehen dies nicht mehr ein. Schließlich wimmelt es auf dem Markt nur so von kostenlosen Girokonten. Deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen, doch einen Kontenwechsel durchzuführen. Bevor man sich jedoch für eine bestimmte Bank entscheidet, sollte man einen Vergleich durchführen. Denn mit diesem kann man schnell und einfach heraus finden, bei welchem Angebot die geringsten Zinsen bei einem Dispo anfallen, welches Konto dabei im Guthaben sogar noch verzinst wird, und welche Konten wirklich kostenlos sind. Denn mitunter ist die kostenfreie Kontoführung auch an bestimmte Bedingungen, wie monatliche Geldeingänge in bestimmter Höhe o. ä. gebunden.



Hat man sich dann für ein Konto entschieden, muss man es nur noch beantragen, was heute oft auch schon online möglich ist. Sobald man dann per Post über die tatsächlich erfolgte Konteneröffnung und die Kontonummer informiert wurde, kann es richtig los gehen, mit dem neuen Konto. Zunächst ist einmal der Arbeitgeber über die neue Bankverbindung zu informieren, sodass das Gehalt dann auch auf dieses Konto eingezahlt wird. Ebenso sind sämtliche Institutionen und Personen, die zum Beispiel Gelder per Lastschrift einziehen, ebenfalls über das neue Konto zu informieren und auch darüber, ab wann denn nun endgültig von diesem abgebucht werden soll. Dazu zählen vor allem Vermieter, Versicherungen, der Stromversorger oder die Telefongesellschaft. Bestehende Daueraufträge müssen ebenfalls über das neue Konto eingerichtet werden.



Bis nun aber sämtliche Zahlungen auf dem neuen Konto eingehen bzw. abgebucht werden, dauert es in der Regel etwa zwei bis drei Monate. Erst wenn auf dem alten Konto keinerlei Bewegungen mehr festzustellen sind, sollte dieses deshalb aufgelöst werden. Hier reicht in der Regel ein formloses Schreiben an die kontoführende Bank. Dabei müssen bei der Auflösung eines Girokontos auch keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Dieses kann im Gegenteil sofort und ohne Probleme aufgelöst werden. Wichtig dabei ist es, der Bank mitzuteilen, wohin das restliche noch auf dem Konto befindliche Guthaben überwiesen werden soll.
 
 
 
 
 
 
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