Wenn der Gläubiger das Konto sperren lässt
Immer mehr Menschen verschulden sich heute. Dies liegt zum Teil an den steigenden Kosten und den gleich bleibenden Einkommen, zum Teil aber auch daran, dass die Menschen nicht mehr wirklich mit ihrem Geld umzugehen wissen. Gerade in letzterem Fall wird dann auch nicht mehr auf die Mahnungen, die Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide reagiert. Hat der Gläubiger nun alle Wege ausprobiert, um an sein Geld heran zu kommen und es hat nichts gefruchtet, so bleibt ihm nur noch die Möglichkeit, das Konto sperren zu lassen.
Für den Schuldner bedeutet dies, dass sämtliche Abbuchungen von seinem Konto zurück gebucht werden und dass er selbst nicht mehr über sein Guthaben verfügen kann. Die Bank muss das Konto komplett einfrieren. Der Schuldner muss nun zum Amtsgericht gehen, sollte der Gläubiger das Finanzamt oder die Stadt sein, sind diese Stellen entsprechend aufzusuchen. Dort muss man binnen sieben Tagen einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. Diesen wiederum muss man bei der Bank einreichen, damit diese das Konto wieder freigibt. Der Antrag ist dabei jedes Mal vor dem Gehaltseingang zu stellen, da andernfalls das gesamte Guthaben an den sperrenden Gläubiger ausgezahlt wird. Die Frist von sieben Tagen gilt dabei nur bei der ersten Sperrung des Kontos. Wird sie versäumt und das nächste Gehalt geht auf dem Konto ein, so muss die Bank dieses sofort wieder an den Gläubiger bezahlen, bis die Schuld vollständig ausgeglichen ist.
In der Regel machen die Gläubiger das Konto aber wieder frei bzw. das Amtsgericht erlässt einen solchen Beschluss, wenn man sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzt und ihm eine Ratenzahlung anbietet. Denn grundsätzlich kann der Gläubiger dem Schuldner auch nicht sein ganzes Geld nehmen. Deshalb gibt es den Antrag auf Pfändungsschutz. Dabei wird genau mitgeteilt, über wie viel Geld der Schuldner monatlich verfügen darf. Der Betrag erhöht sich dabei, wenn noch unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind.
Dieser Betrag muss in jedem Fall auf dem Konto verbleiben. Alles was darüber hinaus geht, kann hingegen sofort und ohne weitere Fristen an den Gläubiger überwiesen werden. Man tut also gut daran, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sodass die Sperrung des Kontos aufgehoben wird und der Schuldner doch etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Selbstverständlich muss man sich aber auch an diese Ratenzahlung halten, da andernfalls das Konto auch ganz schnell wieder gesperrt wird.
|